Bewerbungstipps für Schüler - So gelingt die Bewerbung!
Schüler-Ratgeber

Die besten Schülerjobs in der Region

Von zwei Stunden pro Tag bis 40 Stunden in der Woche arbeiten

Wer kennt es nicht? Manchmal reicht einfach das Taschengeld nicht, um sich seine Wünsche zu erfüllen. Aber mit zunehmendem Alter wird es einfacher, denn es gibt mehr Möglichkeiten selbst aktiv zu werden. Vormittags Schule und nachmittags die freie Zeit nutzen? Bleiben nur die Fragen, wie und wo?

Tätigkeiten für Kinder

„Wer suchet, der findet“ – das gilt auch für Schülerjobs. In zahlreichen Bereichen dürft Ihr arbeiten. Doch aufgepasst, es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, kurz JArbSchG. Wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, wirst Du Dich an dieses Gesetz genauso halten müssen wie Dein künftiger Arbeitgeber. Festgehalten ist hier nach Altersgruppe die Stundenanzahl, einzuhaltende Pausen und Tätigkeitsverbote. Der Fokus des Jugendarbeitsschutzgesetzes liegt, wie der Name schon sagt, auf dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dies bezieht sich neben der Gesundheit auch auf schulische Leistungen.

Bist Du unter 13 Jahren, darfst Du generell noch nicht arbeiten. Innerhalb der Familie ist das etwas anderes. Ansonsten kannst Du ab Deinem 13. Geburtstag arbeiten, wenn Deine Eltern dies erlauben. Festgesetzt ist für Kinder von 13 bis 14 Jahren, dass sie jedoch nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten dürfen. Dies gilt zudem unter der Bedingung: nicht vor dem Schulbesuch und auch nicht nach 18 Uhr. Zudem gilt die Kinderarbeitsschutzverordnung. Diese regelt die genauen Tätigkeiten. Dazu gehört beispielsweise das Austragen von Zeitungen und Zeitschriften. Dein Arbeitgeber muss darauf achten, dass Du keinen freien und unbeaufsichtigten Zugang zu Tabak und Alkohol hast. Eine genaue Auflistung, welche Tätigkeiten erlaubt sind, schaust Du am besten selbst in der Verordnung über den Kinderarbeitsschutz nach, die Du im Internet beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz findest. 

Mehr Chancen für Nebenjobs ab 15 Jahren

Neben Babysitten, Hunde Gassi führen oder in der Nachbarschaft seine Hilfe bei Einkäufen und im Garten anbieten, gibt es für Jugendliche noch mehr Möglichkeiten etwas Geld zu verdienen. Bist Du zwischen 15 und 17 Jahren, bist Du nicht ganz so eingeschränkt. Im Gegenteil: Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt nun mit Zustimmung Deiner Eltern, dass Du grundsätzlich acht Stunden täglich und bis zu maximal 40 Stunden pro Woche arbeitest. Gehst Du noch zur Schule und besteht Schulpflicht, gelten jedoch die gleichen Arbeitszeiten wie zuvor. Nur in den Schulferien darfst Du pro Jahr vier Wochen arbeiten.

Ansonsten darf die Arbeitszeit zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends liegen. Für alle ab 16 Jahren gilt, dass Du zum Beispiel als Kellner im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr arbeiten darfst.

Ideen für weitere Schülerjobs sind des Weiteren als Betreuer bei Ferienfreizeiten, Nachhilfe geben, Promotion oder Aktionen für Produkttests sowie Regale einräumen im Einzelhandel wie z.B. Supermärkte, Drogerie-Märkte und Mode-Geschäfte.

Nachhilfe wird auch meistens an der eigenen Schule gesucht, sodass Du die Stunden zeitlich direkt nach Deinem eigenen Unterricht legen könntest. Wer sportlich selbst aktiv ist und Interesse hat, kann sogar sein Hobby mit einbringen. Häufig suchen Vereine Sport- oder Gruppenhelfer. Je nach Alter kannst Du dann gleichzeitig eine qualifizierte Ausbildung machen.