Ausbildung zum/zur Kreisinspektor/in (m/w/d) mit dem Abschluss Bachelor of Laws / of Arts in Bergisch Gladbach
Ausgezeichnet ausgebildet!
Denkst Du schon über eine Ausbildung bei einer Verwaltung nach? Sicherheit, gute Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten sowie eine große Themenvielfalt sind Dir wichtig? Dann werde doch auch Azubi beim Rheinisch-Bergischen Kreis!
Während der Praxisphasen in der Kreisverwaltung kann man ganz unterschiedliche Themenbereiche mitgestalten - Umwelt, Soziales, Finanzen und vieles mehr. Dabei ist man direkte/r Ansprechpartnerin / Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und merkt schnell, wo man nach der Ausbildung beim Kreis gerne arbeiten will und die eigenen Interessen und Stärken einbringen kann. Mit mehr als 1.300 Kolleginnen und Kollegen sind wir bei der Kreisverwaltung ein großes Team. Hast Du Lust, ein Teil davon zu werden?
Dann bewirb´ Dich doch bis zum 30. September 2023 um 2024 eine Ausbildung zu beginnen.
Abitur bzw. die vollständige Fachhochschulreife öffnen die Türen zu einer
Ausbildung zum/zur Kreisinspektor/in (m/w/d)
mit dem Abschluss Bachelor of Laws / of Arts
Ausbildung:
Die dreijährige duale Ausbildung beginnt zum 1. September des Jahres. Während der Praxismodule in der Kreisverwaltung (insgesamt 16 Monate) wirst Du in verschiedenen Abteilungen, in den folgenden Bereichen, fundiert ausgebildet:
- Organisation, Personalmanagement, Personalrecht
- Finanzmanagement
- Ordnungsverwaltung
- Leistungsverwaltung.
So erhälst Du einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Aufgaben einer Kommunalverwaltung.
Studium:
Das 20-monatige fachwissenschaftliche Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPVNRW) umfasst vier Studienabschnitte, ein 10-wöchiges Projektstudium, die Thesis (Bachelorarbeit, 7 Wochen) und ein Kolloquium (Fachgespräch).
Während des Vorbereitungsdienstes erhälst Du eine monatliche Besoldung in Höhe von zurzeit 1.355,68 Euro (brutto).
Das Höchstalter von 39 Jahren (für Schwerbehinderte 42 Jahre) darf zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht erreicht sein. Weiterhin musst Du die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.