Auszubildende zum/zur Heilerziehungspfleger:in (w/m/d)

Auszubildende zum/zur Heilerziehungspfleger:in (w/m/d)

bei Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. in 42929 Wermelskirchen | zu besetzen ab 01.10.2023

Pflege Azubis in der Schule

Wir bieten:

  • Arbeiten in einem großen Wohlfahrtsverband
  • Professionelle Praxisanleitung
  • Zusatzversorgung
  • Ein attraktives Ausbildungsentgelt nach AVR (Stand: 01.04.2022)
    Im ersten Ausbildungsjahr: EUR 1.190,69
    Im zweiten Ausbildungsjahr EUR 1.252,07
    Im dritten Ausbildungsjahr EUR 1.353,38
  • Gute Chancen auf Übernahme nach der Ausbildung mit attraktivem Gehalt
    (Einstiegsgehalt nach Ausbildung 2.995,63 Euro brutto mit Steigerungen nach Erfahrung bis zu 4.446,86 Euro brutto, Stand: 01.04.22, hinzu kommen Zuschläge für Dienste an Sonn- und Feiertagen, Heim- und ggf. Schichtzulage, usw.)
  • Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) und Leistungsentgelt

Über den Caritasverband der Region:
Der Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. ist der große Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche im Rheinisch-Bergischen Kreis mit mehr als 450 Mitarbeitenden. Unser Tätigkeitsbereich ist das gesamte Spektrum der sozialen Arbeit.

Der Caritasverband für den Rheinisch Bergischen Kreis e.V. bietet in Wermelskirchen verschiedene Wohn- und Betreuungsformen für erwachsene Menschen mit einer körperlichen und kognitiven Einschränkung, beziehungsweise geistigen Behinderung an. Er unterstützt die Nutzerinnen und Nutzer in ihrem alltäglichen Leben und bietet verschiedene Freizeitaktivitäten für alle Wohnformen an. Der Unterstützungsbedarf wird durch die Erstellung eines individuellen BEI_NRW ermittelt.

Dauer und Abschluss

Die Ausbildung dauert in Teilzeit drei Schuljahre. Die Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht in einer Fachschule sowie der fachpraktischen Ausbildung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.

Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger:in schließt mit einer schriftlichen Prüfung sowie einer Projektpräsentation mit Kolloquium ab. Mit dem erfolgreichen Bestehen erwerben die Auszubildenden die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger:in" zu führen.

Erwerb der Fachhochschulreife

Der Abschluss an der Fachschule ist gemäß Fachschulverordnung der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz. Voraussetzung für die Gleichwertigkeit mit der Fachhochschulreife in Rheinland-Pfalz ist, dass die Gesamtqualifikation und somit das Abschlusszeugnis erlangt wurden.

Für unsere Einrichtung suchen wir zum Ausbildungsbeginn 01.10.2023

Auszubildende zum/zur Heilerziehungspfleger:in (w/m/d)

Im Rahmen der Fachrichtung Heilerziehungspflege qualifizieren sich die Auszubildenden für die Arbeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Deine Aufgaben:
  • Die Ausbildung befähigt die Heilerziehungspfleger:innen dazu, in den unterschiedlichen Feldern der stationären, teilstationären, ambulanten sowie in offenen Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe tätig zu werden. 
  • Darüber hinaus entstehen neue Tätigkeitsbereiche für Heilerziehungspfleger:innen, zum Beispiel in Beratungsstellen oder in rehabilitativen Einrichtungen.


Allgemeines zur Ausbildung:

  • Dauer: 3 Jahre, praxisintegrierte Ausbildungsform, d.h. parallel in Berufsfachschule (2 Tage/Woche) und fachpraktische Ausbildung in der Betriebsstätte
  • Beginn: jeweils zum 01.08. eines Jahres
  • Ausbildungsort: Besondere Wohnformen

Voraussetzungen nach Vorgaben des Landes NRW
  • Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und Abschluss einer zweijährigen Berufsfachschule im Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen, z.B. Kinderpflege oder Sozialassistenz, Heilerziehungspflegehilfe
    oder
  • eine nicht einschlägige dreijährige Berufsausbildung und der Nachweis über eine sechswöchige Vollzeittätigkeit im sozialen Bereich
    oder
  • eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren
  • das Abitur und der Nachweis über eine sechswöchige Vollzeittätigkeit im sozialen Bereich
    oder die Fachhochschulreife mit Praktikum im Sozial- und Gesundheitswesen
  • Bewerber:innen mit ausländischem Schulabschluss müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 (oder höher) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
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